Natürlich nicht!
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Danke für Ihre Frage. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, finden Sie hier: https://www.afd.de/klarstellung-zu-einer-privaten-veranstaltung-am-25-11-2023-in-potsdam/

vielen Dank für die Frage. Die Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt und wir haben Koalitionsintern bereits die Änderungsanträge für den Gesetzentwurf formuliert. Diese werden dann gemeinsam mit dem Entwurf in den Ausschüssen beraten und dann in die 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags weitergeleitet.

Unter der lfd. Nr. B 3.2.1.25 sind darin die photovoltaischen Module mit mechanisch gehaltenen Glasdeckelflächen bis 3,0 m² Größe aufgeführt. Die vollständige Beschreibung und die weiteren Anforderungen/Vorschriften entnehmen Sie darüber hinaus bitte der VV TB und der NBauO.

Da derzeit viele gleichlautende Fragen zu diesem Thema eingehen, verweise ich Sie gerne auf meine bereits hier nachzulesenden Antworten in dieser Sache, herzlichen Dank!
