Antwort 28.07.2026 von Daniel Artmann CSU
Grundsätzlich gilt: Nicht jede Sympathie für eine Partei macht einen Menschen zum Verfassungsfeind.
Grundsätzlich gilt: Nicht jede Sympathie für eine Partei macht einen Menschen zum Verfassungsfeind.
Unser Kanzler hat meines Wissens nie ein Verbot der AfD gefordert oder angekündigt. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gäbe, ein mögliches Verbotsverfahren jedoch immer kritisch gesehen.
Aus Sicht Schleswig-Holsteins bleibt der weitere Ausbau von Stromspeichern ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Entscheidend wird sein, dass künftige Ausschreibungen und gesetzliche Weiterentwicklungen dieser Bedeutung noch stärker Rechnung tragen.
Ich unterstütze den Vorstoß in Bund und Ländern, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.