Antwort 16.12.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
Diese befinden sich meiner Kenntnis nach, wie viele andere Produkte auch, außerhalb des Sanktionsrahmens. Die Firma Ehrmann hat daher keine Verpflichtungen ihren Export einzuschränken.
ls Erster Parlamentarischer Geschäftsführer arbeite ich im Gegensatz zu den allermeisten Abgeordneten in keinem Fachausschuss, sondern bin Generalist. Sofern es Bedarf gibt, bitte ich die Fachkollegen um Unterstützung, genau wie der Fraktionsvorsitzende