
 Antwort 10.10.2025 von Cemal Bozoğlu   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gerichte haben eine bundesweite Neuauszählung bisher abgelehnt, weil keine systematischen Fehler erkennbar sind.

Gerichte haben eine bundesweite Neuauszählung bisher abgelehnt, weil keine systematischen Fehler erkennbar sind.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus und kann deshalb erweiterte Befugnisse zur Beobachtung nutzen.


Als CDU/CSU wollen wir die AfD politisch stellen


Ursachenbekämpfung statt Symptombehandlung durch Parteiverbot