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Im Zusammenhang mit aktuellen Reformvorhaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung achten wir darauf, dass finanzielle Stabilität erreicht wird, ohne die Versorgungsstrukturen in der Psychotherapie zusätzlich zu belasten. Ziel ist eine verlässliche und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Wie in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt, war eine Reihe an Faktoren für den Beschluss ausschlaggebend.
Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.