Mit dem Sondervermögen und dem gewachsenen Verteidigungsetat sorgen wir in den kommenden Jahren dafür, dass Deutschland das Zwei-Prozent-Ziel der NATO erreicht.
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Sobald ein entsprechender Vorstoß der Ampel vorliegt, werden wir als Opposition diesen gründlich prüfen.
was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.
Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Ich kann Ihnen daher leider keine Hoffnung machen, dass Sie von der im September auszuzahlenden Energiepreispauschale profitieren werden, da aktive und passive Arbeitsverhältnisse hier alleine durch das EStG unterschieden werden.