Antwort 20.09.2022 von Roman Simon CDU
Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.
Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.
Menschen, die zB keinen Fluchtgrund mehr haben, müssen selbstverständlich zurück in ihr Land kehren
Ich lehne die Einstufung von Erdgas und Atomenergie als nachhaltig strikt ab. Aufgrund eines Trauerfalls konnte ich nicht an der Abstimmung teilnehmen.