Antwort 20.10.2022 von Svenja Stadler SPD
An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet
An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet
Sie haben völlig Recht, dass die die Wohnsitzauflage für viele Menschen mit einer Duldung eine untragbare Situation ist.
Der Energiepreisschock in Folge des russischen Angriffskrieges verlangt den Privathaushalten und den Unternehmen viel ab. Um das Energieangebot zu erhöhen hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen wie etwa eine erleichterte Verstromung von Biogas, ein beschleunigter Ausbau von Windenergie und Photovoltaik sowie niedrigere Hürden für den Brennstoffwechsel.