Hakan Demir
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SPD
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Frage von Berkay Y. •

Mehrstaatigkeit in alle Richtungen nach neue Einbürgerungsgesetz - Was ist mit denen, die die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erworben und ihre bisherige Staatsangehörigkeit abgelegt haben?

Sehr geehrter Herr Demir,

beim neuen Entwurf wird mehr nur über die Einbürgerung gesprochen. Was ist mit denen, die die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erworben und ihre bisherige Staatsangehörigkeit abgelegt haben? Werden diese dann ihre bisherige wie die amerikanische, australische und türkische wieder zurückholen können, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu verlieren und ohne die Beibehaltungsgenehmigung? Was ist mit dem Auslandsdeutschen, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben wollen?

Würde mich auf Ihre Antwort sehr freuen!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr Y.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für mich klar: Mehrstaatigkeit muss für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen des Gesetzes. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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