Antwort 16.02.2023 von Thorsten Frei CDU
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...
Selbstverständlich prangere ich jedwede Menschenrechtsverletzungen gleichermaßen an, unabhängig davon, wer sie gegen wen begeht.