Unter anderem das von Ihnen aufgeworfene, aber zum Beispiel auch eine Stellungname des Bundesrates zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Bundestagsdrucksache 776/1/21), die sich für eine Befreiung von der Ertragssteuerpflicht bis zu 30 kWp ausspricht.
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Ihre Vermutung kann ich nicht bestätigen. Sie entspricht nicht dem, was ich bisher in dieser Frage geäußert habe.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 € entlasten wir die Mitte unseres Landes um über 10 Milliarden Euro.
ich habe (...) Anglistik und Amerikanistik sowie Kommunikations- und Medienwissenschaft studiert und dieses Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen.
Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks Ensdorf ist die VSE AG, die das Areal in der von Ihnen zitierten Broschüre ihrerseits als möglichen Standort für Ansiedlungen energieintensiver Betriebe beschrieben hat.
Im Übrigen weisen wir daraufhin, dass die Eigentümerin des Kraftwerks die VSE AG ist und mögliche Folgenutzungen somit auch einer Unternehmensentscheidung bedürfen.