Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Entscheidungen dabei nicht leichtfertig treffen, sondern immer mit dem Ziel, dass möglichst wenige Menschen schwer erkranken oder versterben und wir als Gesellschaft möglichst gut durch diese Ausnahmesituation kommen.
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In einer Gemeinschaft ist es immer notwendig, Einschränkungen zum Wohle aller hinzunehmen.
Die Einschränkungen für ungeimpfte Personen trugen der größeren Gefahr Rechnung, dass sie das Gesundheitssystem überlasten und das Virus weiterverbreiten.
die 2G-(Plus)-Regel dient in erster Linie dem Schutz vor schweren Verläufen und der Abwendung von Überlastungen in den Krankenhäusern. Daher sollte die 2G-Regel nicht als Benachteiligung von Ungeimpften verstanden werden, sondern als präventive Schutzmaßnahme.
Allerdings, und das sage ich Ihnen offen, können wir darauf in der aktuellen Lage keine Rücksicht nehmen.
Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen der vergangenen fast zwei Jahre waren auch die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes angehalten, ihre Arbeit aus dem "Home-Office" zu erledigen.