Antwort 18.07.2022 von Ines Springer CDU
2001
2001
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut.
Wir, die Freien Demokraten und unsere Koalitionspartner verstehen uns als Fortschrittskoalition und möchten unsere Gesellschaft grundlegend modernisieren.
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Ich bin der Überzeugung, dass jeder einzelne Mensch die von unserem Rechtsstaat vorgesehene individuelle Beurteilung braucht und damit einhergehend auch die immer individuelle Einrichtung des Raumes in dem er oder sie sich befindet
Ich kann mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern