Das Informationsfreiheitsgesetz sollte reformiert werden.
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Auch Änderungen im Gesetz, etwa Vorhaben, den Kreis der Frageberechtigten einzuschränken, lehne ich – wie meine Fraktion – ab. Das würde insbesondere journalistische Arbeit in nicht akzeptabler Weise erschweren.
Das Informationsfreiheitsgesetz liegt in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments bin ich in diesen Gesetzgebungsprozess nicht eingebunden.
Dies ist eine Frage für die Bundesregierung. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich an diese wenden.
Ein wesentliches Fundament für die politische Arbeit in der Union ist das christliche Menschenbild. Das macht sich zum Beispiel im Selbstverständnis bemerkbar, dass Menschen die Hilfe brauchen, auch solche Hilfe erhalten. Ohne dabei jedoch die Selbstverantwortung unberücksichtigt zu lassen.
Anlass des Verfahrens ist der Schutz von Opfern sexueller Gewalt, insbesondere von Kindern. Dieses Ziel teile ich vollständig, denn Gewalt und Übergriffe egal welcher Art müssen verhindert werden.