Ansonsten ist die kurze Antwort „nein“ und ich freue mich, wenn Sie auch die längere Antwort lesen, die genauso klar ist, aber die Hintergründe besser vermittelt.
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Für zeitvariable Tarifverträge gab es eine Anpassung der Energiepreisbremse durch den Bundestag, die zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist.

Ihr Unverständnis über diese Ungleichbehandlung kann ich nachvollziehen. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht.
Den Kriegsverbrecher Putin direkt oder indirekt zu unterstützen kann ich mir nicht vorstellen. Ein Russland, dass sich auf einen demokratischen und vor allem auch rechtsstaatlichen Weg begibt, hingegen eher.
Die von Ihnen zitierte Passage aus § 102 Abs. 1 GEG neue Fassung (n.F.) nennt ausdrücklich "persönliche Umstände" als Grund für eine unbillige Härte, die die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes unzumutbar macht
Es würde begrüßt, wenn die Europäische Volkssportgemeinschaft unmittelbar oder über Kontakte der Wanderfreunde Hatzbachtal auf die Landesbetriebsleitung Hessen-Forst zuginge, um dann ggf. zu einer baldigen Verständigung zu gelangen.