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Jens Teutrine
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Frage von Dieter L. •

Hallo Herr Teutrine, Ich beziehe mich auf den beigefügten Artikel von WDR1 vom 17.11.2022. Gibt es die Strompreisbremse auch für uns? Von der Regierung hört man nichts mehr von einer evt. Entlastung.

Nachfolgend kopierter Auszug vom WDR1
https://www1.wdr.de/nachrichten/nachtspeicherheizung-strompreisbremse-energie-entlastung-100.html
Entlastung für alle? Wieso die Nachtspeicherheizung vergessen wurde
17.11.2022, 11:46 Uhr
Mehr als 400.000 Haushalte im Westen heizen mit Strom. Doch bei den Soforthilfen wurden sie nicht berücksichtigt. Und die geplante Strompreisbremse wird wohl auch keine echte Hilfe sein.
Von Dorothea Schluttig
Keine Soforthilfe für Nutzer von Nachtspeicherheizung
Kunden mit Nachtstromheizung bei Entlastungen vergessen?
Hat man Nachtspeicherheizungskunden tatsächlich vergessen? Vom Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu auf Anfrage des WDR nur allgemein, auch Nachtspeicherheizungskunden würden künftig von einer Preisbremse profitieren: "Es gibt derzeit innerhalb der Regierung (…) intensive Arbeiten an der Gas- und Strompreisbremse. Unter anderem werden dabei auch Regelungen für zeitvariable Tarife diskutiert." Was damit genau gemeint ist bleibt offen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Artikel, auf den Sie sich berufen ist noch auf dem Stand von 2022. Für zeitvariable Tarifverträge, die insbesondere für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen verwendet werden, gab es bereits eine Anpassung der Energiepreisbremse durch den Deutschen Bundestag, die mit Wirkung zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Für den Nachttarif gilt eine Preisdeckelung von 28ct/kWh, die in den monatlichen Durchschnittspreis mit einberechnet wird. Genauere Informationen können Sie der angefügten FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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