Die Änderung des Bewertungsgesetzes ist zwingend und überfällig, um zu aktuellen Verkehrswerten zu gelangen. Denn nach dem Urteil des BVerfG muss zur Erbschaftbesteuerung der Verkehrswert herangezogen werden.
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Die Einschränkung der Bürgerbegehren war ein Koalitionskompromiss. Sind nicht verboten, wie das laufende Bürgerbegehrung gegen die Gesetzesänderung zeigt.
Die CDU Schleswig-Holstein steht für eine starke, repräsentative Demokratie. In unserem politischen System ist es das Parlament, das vom Volk durch Wahlen legitimiert ist, im Sinne des Gemeinwohls Entscheidungen zu treffen.
Den Einfluss von Konzernen und Lobbyverbänden auf die Gesetzgebung wollen wir zurückdrängen, zum Beispiel durch ein Verbot von Unternehmensspenden.
Wir teilen gemeinsam das Ziel einer friedlichen und gerechten Welt. Über den richtigen Weg gibt es verschiedene Auffassungen, über die wir diskutieren, am besten direkt miteinander und nicht übereinander.
Für die Realisierung dieser Ziele planen wir, noch in diesem Jahr im Bundestag das Versorgungsgesetz II auf den Weg zu bringen.