Warum haben sie im Koalitionsvertrag eine Generalklausel gefordert, die künftig bei Themen, die der Landesregierung nicht passen, Bürgerbegehren schlicht verbietet?
https://www.cdu-sh.de/sites/www.cdu-sh.de/files/docs/koalitionsvertrag_schleswig-holstein_2022-2027.pdf
Seite 82 bis 84: Bürgerbegehren
Seite 84, unten: Generalklausel, die jeden Grund zulässt Bürgerbegehren zu verbieten.
Das fühlt sich an wie das Gegenteil einer Demokratie (ohne Bürgerbeteiligung).
Warum haben sie so eine Klausel mit derart schwammigen Bedingungen, die jede Bürgerbeteiligung verbieten kann, gefordert?

Die CDU Schleswig-Holstein steht für eine starke, repräsentative Demokratie. In unserem politischen System ist es das Parlament, das vom Volk durch Wahlen legitimiert ist, im Sinne des Gemeinwohls Entscheidungen zu treffen. Die Bürgerinnen und Bürger sind dabei keineswegs ausgeschlossen – im Gegenteil: Sie können sich jederzeit über Demonstrationen, Petitionen, durch Engagement in Parteien oder im direkten Austausch mit ihren Abgeordneten aktiv einbringen. Diese Möglichkeiten machen unsere Demokratie lebendig und geben der Bevölkerung eine starke Stimme - auch zwischen den Wahlen.