Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Im letzten Jahr haben sich die EU-Institutionen nach zähem Ringen auf die Einführung einer Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmen geeinigt.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Eine grundsätzliche Veränderung im Verhältnis zwischen schon seit langen legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol zu Cannabis bzw. von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu Cannabis ist nicht Zielsetzung bei der eingeschränkten Cannabis-Legalisierung
Vorschlag Kommission: Grundkontingent von 80 % würde sich aus der Abschlagszahlung aus September 2022 berechnen.
Auskunfteien wie die Schufa wissen viel über uns, während Verbraucher*innen kaum Informationen darüber haben, wie solvent oder vertrauenswürdig Unternehmen sind. Das ist kein ausgewogenes Kräfteverhältnis, und das müssen wir dringend ändern.
Die AfD unterstützt die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene.