Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erscheinen mir einige Sachverhalte nicht eindeutig genug, um sie hier öffentlich und möglichst abschließend beantworten zu können
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in der Regel orientiert sich die Besoldungserhöhung an den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Da sich die Besoldungsregelung im Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Verteidigung befindet, möchte ich Sie höflich bitten, sich mit Ihrer Frage entweder an das Verteidigungsministerium direkt oder an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu wenden.
Es ist gerade ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der unabhängige und seriöse Berichterstattung ermöglicht.
Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen.
Weil das Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anders definiert ist als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn.
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.