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In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die Situation in der Ukraine ist sehr dynamisch und erfordert immer wieder ein gut überlegtes Abwägen und Handeln - immer abgestimmt mit den Bündnispartnern.
Betonen möchte ich aber nochmal, dass es unheimlich wichtig ist, über die Gefahren des Cannabis-Konsums, gerade bei Dispositionen zu psychischen Erkrankungen hinzuweisen.
Umso dankbarer bin ich den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die vor Ort Unglaubliches geleistet und noch Schlimmeres verhindert haben.