Antwort 23.05.2025 von Claudia Schüßler SPD
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.
Die Ukraine hat das Recht, sich diesem barbarischen Akt zu erwehren. Bei dieser Selbstverteidigung unterstützen wir die Ukraine auf vielen unterschiedlichen Ebenen - auch durch Lieferung von Waffen.
Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII nicht.

Privilegien sind keine Rechte!
Asyl selbst könnten russische Aktivist*innen beantragen, wenn sie sich bereits in Deutschland befinden.
Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf das Thema Heizöl/Pellets gelungen ist, dass im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro für alle gelungen ist, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen.