Die Fürsorgepflicht des Staates ist unbestritten. Beamte und Soldaten haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung. Genau deshalb arbeitet die Bundesregierung daran, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich um ein komplexes Verfahren handelt, bei dem rechtliche, finanzielle und praktische Fragen rechtssicher geklärt werden müssen.
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Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre.
Ich werde mich – wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion – für faire Lösungen im ‚Gesamtpaket‘ einsetzen, wobei es eine Balance geben muss, dass starke Schultern mehr Belastungen tragen können als schwache Schultern.
Entlastung bedeutet deshalb vor allem, dass Beschäftigte und Unternehmen wieder mehr von ihrem Einkommen behalten. Das stärkt die Binnennachfrage und die Wettbewerbsfähigkeit.
Digitale Medizin kann Versorgung sinnvoll ergänzen, aber sie darf persönliche Beratung und sprechende Medizin nicht ersetzen.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.