Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und weitere Beitragssprünge vermieden werden müssen. Zugleich müssen Therapieabbrüche und längere Wartezeiten verhindert werden.
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Zunächst eine wichtige Klarstellung zur heutigen Rechtslage: Mit 48 Versicherungsjahren zählen Sie zu den „besonders langjährig Versicherten". Nach geltendem Recht können Sie deshalb bereits mit 65 Jahren – also voraussichtlich 2031 – ohne Abschläge in Rente gehen. Eine Pflicht, bis 67 zu arbeiten, besteht für Sie heute nicht. Die von Ihnen befürchtete Aussicht, „die 50 Jahre vollzumachen", ergibt sich aus der aktuellen Regelung also nicht.
Entscheidend ist, dass die Menschen selbst bestimmen, was bei ihnen möglich ist und was sich rechnet.
Sie sprechen einen Punkt an, der bei vielen psychotherapeutischen Praxen nachvollziehbar große Sorgen auslöst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die besondere gesetzliche Vorgabe gestrichen, nach der zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Zeiteinheit angemessen zu vergüten sind.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung erfordert kurzfristiges Handeln, um weitere Beitragserhöhungen zu begrenzen.
Der Landtag ist nicht zuständig und in Debatten im Bund bin ich nicht eingebunden