Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten
Ihren Vorschlag der Nutzung einer Kleinen Anfrage zur Offenlegung der "gesamten Kommunikation zwischen der Behörde und der WMG" prüfen wir.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich nicht an Spekulationen beteilige.
Seit Langem setze ich mich als Bundestagsabgeordneter dafür ein, dass diese Praxis endlich beendet wird.
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.