Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig.
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Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte
Eine Kürzung der Rettungsstützpunkte steht nicht zu Debatt, ggf. bei Vorhandensein von ausreichend Personal sogar ein weiterer Ausbau, um die Absicherung im Bedarfsfall weiterhin sicherzustellen.
Wenn das Ziel ist, die Kommunen in Sachsen-Anhalt spürbar und dauerhaft zu entlasten, halte ich eine Erhöhung der FAG-Masse um 10 bis 15 Prozent für politisch und finanziell gut begründbar.
Telemedizin ist für uns kein Allheilmittel und kein Ersatz für den Arzt vor Ort, sondern ein wichtiges Werkzeug, um die bestehende und künftige Versorgung effizienter, zugänglicher und zukunftsfähig zu machen – besonders in ländlichen und strukturschwachen Regionen, wie im Wahlkreis 25 Jessen.
Wir stärken zentrale Orte als leistungsfähige Kerne und sichern gleichzeitig die Fläche durch Anreize, Digitalisierung, mobile Ergänzungen und mehr Freiheit vor Ort.