Unsere Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll in den nächsten Monaten einen Entwurf dafür vorlegen. Da sie im engen Austausch mit dem DGB und weiteren Sozialpartnern steht, vertraue ich darauf, dass sie eine sozialverträgliche Lösung finden wird.
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Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Im Fall unserer Spende handelt es sich nicht um eine Unternehmensspende sondern eine Privatspende einer natürlichen Person.
Hier zeigt sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabendämpfung und einer bedarfsgerechten Versorgung. Dieser muss sorgfältig abgewogen werden. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss ist für mich entscheidend, die tatsächlichen Auswirkungen der Zuschläge auf den Versorgungszugang belastbar zu bewerten.