Informationsfreiheit erhalten, Missbrauch begrenzen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
In den beigefügten Artikeln finden sich Erklärungen, weshalb ähnliche aber unterschiedliche Fälle auch zu unterschiedlichen Bewertungen führen können
Jeder ist aufgefordert sich mit seiner Expertise zu beteiligen, aber nicht jeder ist - aus ganz unterschiedlichen Gründen – dafür zu gewinnen

Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den konkreten Vorschlägen befassen und diese auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der fachlichen Argumente bewerten.
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Bin dagegen. Der Landtag entscheidet aber nicht.