Antwort 10.10.2026 von Simone Borchardt CDU
Ein früherer Renteneintritt darf nicht zur Armutsfalle werden.
Ein früherer Renteneintritt darf nicht zur Armutsfalle werden.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.
Wer selbst erzeugten Strom nutzt, muss weniger Strom zukaufen und spart Stromkosten. Die Wirtschaftlichkeit hängt deshalb nicht allein von der Einspeisevergütung ab.
Akutbehandlungen müssen auch bei bekannten Patienten ohne Umwege möglich sein.
Eine sofortige vollständige Kostenübernahme würde den Bundeshaushalt allerdings um rund zwölf Milliarden Euro zusätzlich belasten.
Gerne direkte Kontaktaufnahme mit dem MdB-Büro