Kinderschutz muss gestärkt werden, aber auf sinnvolle Art und Weise - nicht durch eine pauschale Chatkontrolle privater Kommunikation.
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Mir ist es wichtig, den Schutz von Kindern sicherzustellen und eine effektive Strafverfolgung zu erreichen.
Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.