Die Rentenkommission hat empfohlen, dass u.a. Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Rentenkommission empfiehlt in Bezug auf Beamte: „Reformen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.”
Im Hinblick auf die Beamten hat die Kommission empfohlen, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen
Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. veröffentlichte, rund 1.500-seitige Gutachten zur AfD gilt es sorgfältig auszuwerten.
Ich halte auch heute ein Parteiverbotsverfahren nicht für den richtigen Weg.
Zum aktuellen Stand: Was vorliegt, sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 und noch kein konkretes Gesetz. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf wird frühestens nach der Sommerpause erwartet. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.