Herr Plum, wenn ein Gutachten die Verfassungswidrigkeit der AfD belegt und das Grundgesetz ein Parteiverbot vorsieht: Unterstützt die CDU nun ein Verbotsverfahren? Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Plum,
ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrige Bestrebungen verfolgt. Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Parteien zu verbieten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Welche konkreten Schritte wird die CDU nun unternehmen, um unsere Demokratie zu schützen, und unterstützt sie die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD – wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela K.
Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. veröffentlichte Gutachten zur AfD ist ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren. Das umfassende, rund 1.500-seitige Gutachten gilt es nun sorgfältig auszuwerten. Ich werde mich damit – auch in meiner Funktion als Justiziar der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – eingehend befassen.

