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Paul Ziemiak
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Ziemiak,ab wann und zu welchen Bedingungen werden Abgeordnete,Bund und Länder, in die GRV übergeleitet?MfG Patrik B.

Ihr Kollege, Herr Reddig, hat eine sofortige Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte gefordert.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-06/rente-mit-63-abschaffung-cdu-pascal-reddig

Werden Sie dafür sorgen dass Abgeordnete dann ab sofort in die GRV einzahlen müssen?Werden Sie dafür sorgen dass die Rentenansprüche nicht höher werden als die Beitragsbemessungsgrenze in der GRV vorgibt?Auch dies sichert ein unabhängiges Mandat.

Skandale von Unionspolitikern zeigen dass eine unabhängige Mandatsführung durch Diäten und hohe Pensionen nicht gesichert ist.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-03/maskenaffaere-union-korruption-bundestagswahl-georg-nuesslein-nikolas-loebel

https://www.stern.de/politik/deutschland/cdu-csu--korruptionsfaelle-und-lobbyverfehlungen-im-ueberblick--es-haeuft-sich-30439282.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die gesetzliche Rentenversicherung aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit schrittweise zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen auszubauen. Als ersten Schritt sollen neue, nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente verpflichtend einbezogen werden. Damit wird die gemeinsame Verantwortung für das System gestärkt. Reformen der GRV sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, das Gesamtpaket umzusetzen. Dies wurde am vergangenen Donnerstag bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses nochmal bestätigt. Geplant ist, die Reformen bis Ende 2026 durch den parlamentarischen Prozess zu bringen, der genaue Zeitplan für die Abgeordneteneinbeziehung ist Teil der noch ausstehenden Gesetzgebungsberatungen.

Bezüglich Ihrer Frage zur Rente mit 63 und der Beitragsbemessungsgrenze empfiehlt die Rentenkommission, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Pascal Reddig MdB plädiert für eine möglichst schnelle Umsetzung, wofür es sachliche Gründe gibt: Die Regelung hat nachweislich nicht vorrangig körperlich belasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geholfen, für die sie gedacht war. Als Ausgleich ist eine zielgenaue Härtefallregelung für Versicherte vorgesehen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Team Paul Ziemiak

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