Sehr geehrte Frau Bas, wird die von allen Politikern und Experten gelobte stärkere Begrenzung der Möglichkeiten zum früheren Renteneintritt auch auf Beamte übertragen?MfG Patrik B.
Bestimmte Beamtengruppen haben aus unterschiedlichen Gründen die Möglichkeit schon ab 60 ohne Abschläge in Pension zu gehen.
https://www.transparent-beraten.de/rente/beamte/#besondere-gruppen
Angesichts von Fachkräftemangel und Personalmangel ,auch im öffentlichen Dienst, wie sinnvoll ist es Beamte zu pensionieren ohne zu prüfen ob es an anderer Stelle die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung bis zur Regelaltersgrenze gibt?
Besondere Umstände wie psychische Belastung, Nacht-und Wechseldienste treffen auch auf Schichtarbeiter*innen und Personalgruppen in der Pflege und in Krankenhäusern zu.Diese Beschäftigten müssen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten oder massive Abschläge bei früherem Rentenbeginn hinnehmen.Die Kommission hat hier sogar Verschärfungen gefordert.
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1
Bleibt diese strukturelle Ungleichheit bestehen?
Sehr geehrter Herr B.,
die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann.
Ich möchte Ihnen Ihre Sorge nehmen: Die von Ihnen angesprochene Anhebung der Abschläge bei einem vorgezogenem Renteneintritt ist von der Alterssicherungskommission nicht empfohlen worden. Die bisherigen Berechnungsgrundsätze sollen beibehalten und regelmäßig überprüft werden.
Im Hinblick auf die Beamten hat die Kommission empfohlen, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

