Antwort 06.02.2025 von Thomas Gebhart CDU
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.

Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich Arbeit wieder lohnt.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich Arbeit wieder lohnt. Dazu planen wir, die Beiträge zur Sozialversicherung in Richtung 40% zu senken und Überstunden steuerfrei zu stellen.