Wir als Linke sind entschieden dagegen, die Informationsfreiheit einzuschränken und auch persönlich entspreche ich dieser Auffassung.
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In dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthalten ist unter anderem die Maßnahme 1, der Bezug auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nimmt. In dem Programm ist auch die Maßnahme 32 zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthalten.
Deshalb finde ich es richtig, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Aber eben nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die einseitige Veränderung ohne die persönlich erbrachte Lebensleistung zu berücksichtigen halte ich nicht für zielführend, da hier der Vertrauensschutz nicht gewährleistet wäre. Andererseits halte ich es für sinnvoll Menschen, welche über die geltende Regelaltersgrenze hinaus eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausüben möchten auch finanzielle Anreize zu gewähren.
Auch wenn ich einen solchen Schritt in der Vergangenheit eher kritisch gesehen habe, bin ich heute unter geänderten Rahmenbedingungen der Auffassung, dass Gewinne aus Kryptowerten durchaus so wie alle anderen Kapitalerträge besteuert und damit ein Beitrag zum Allgemeinwohl leisten sollten.
Zumal auch für mich als Verfechter ausgeglichener Haushalte die Entscheidung im Frühjahr 2025 persönlich sehr belastend und schwierig war.