Das Altersvorsorgereformgesetz sieht ein Standarddepot mit Kostendeckel von max. 1,0 % vor, um Gebühren zu begrenzen und die Rendite zu sichern.
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Die Verantwortung für das Pflegepersonalstärkungsgesetz liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden.
Wir wollen Versorgungssicherheit statt ideologischer Energiepolitik: technologieoffen, bezahlbar und mit Kernkraft als verlässlicher Ergänzung.
Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht.
Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist