Wir unterstützen daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
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Eine faktische Abschaffung des IFG wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.
Der Zugang zu amtlichen Informationen bleibt erhalten. Ziel ist, das Gesetz verständlicher zu gestalten und an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.
Erst auf Grundlage konkreter Gesetzentwürfe wird eine abschließende Bewertung möglich sein. Sobald entsprechende Gesetzesentwürfe vorliegen, bietet auch der parlamentarische Prozess die Möglichkeit, Vorschläge zu prüfen, zu verändern und gegebenenfalls nachzubessern.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Derzeit liegt kein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor. Der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2027 lässt lediglich erkennen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen.