Ich habe der Position des Europäischen Parlaments nach langer Abwägung zugestimmt, weil sie den Ratsvorschlag gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich verbessert hat. Für mich war entscheidend, dass das Parlament unter anderem ausdrücklich festgeschrieben hat, dass Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von der Ausnahmeregelung ausgenommen werden soll. Außerdem wurde der Anwendungsbereich eingegrenzt und zusätzliche rechtsstaatliche Sicherungen vorgesehen.
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Ich habe der Verlängerung zugestimmt, weil sie keine neuen Überwachungsbefugnisse schafft und auch keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannt.
Meine Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Übergangsregelung. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen
Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.
Die SPD-Fraktion trägt den Kompromiss innerhalb der Koalition deshalb mit und hat dem Gesetz zugestimmt.
Alles, was ich Ihnen dazu jetzt mitteilen könnte, wäre vorläufig, und ich halte es für redlicher, keine Erwartung zu wecken, deren Grundlage noch nicht steht. Sobald der Entwurf im Landtag vorliegt, sind die Zahlen öffentlich und nachprüfbar.