Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.
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Es darf nicht sein, dass Menschen trotz ausgeglichener Mietschulden ihre Wohnung verlieren und dadurch in Obdachlosigkeit geraten.
Sollte sich zeigen, dass es zu unverhältnismäßig hohen Belastungen für bestimmte Gruppen kommt, dann muss über eine Anpassung des Modells gesprochen und vorgenommen werden
Genrell finde ich es gut, wenn neue Wege zur Energie- und Wärmegewinnung gesucht und gefunden werden. Aber, wie auch bei Windkraftanlagen, bin ich gegen überdimensionale Bauten. Dies scheint in Walheim der Fall zu sein.
Ich sehe es ebenfalls kritisch, dass viele Herausforderungen von der Bundes- und Landespolitik an die Kommunen weiterdelegiert werden, ohne dass entsprechende Lösungen und Mittel bereitgestellt werden
Klärschlammheizkraftwerke können in der Theorie einen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung und zur Bereitstellung von grüner Wärme leisten. Allerdings halte ich den Standort in Walheim für ungeeignet.