Grundsätzlich gilt: Nicht jede Sympathie für eine Partei macht einen Menschen zum Verfassungsfeind.
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Unser Kanzler hat meines Wissens nie ein Verbot der AfD gefordert oder angekündigt. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gäbe, ein mögliches Verbotsverfahren jedoch immer kritisch gesehen.
Aus Sicht Schleswig-Holsteins bleibt der weitere Ausbau von Stromspeichern ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Entscheidend wird sein, dass künftige Ausschreibungen und gesetzliche Weiterentwicklungen dieser Bedeutung noch stärker Rechnung tragen.
Ich unterstütze den Vorstoß in Bund und Ländern, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Wir müssen die vorhandene Infrastruktur für die Allgemeinheit sichern und dort, wo es sinnvoll ist, auch wieder bessere Anbindungen schaffen – damit auch Sie endlich vom Deutschland-Ticket profitieren können
Ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt, weil den gesetzlichen Krankenkassen für 2027 ein Defizit von rund 18 Milliarden Euro droht.