Wir wollen keine "emotionalisierte Politisierung der Verfassungsrichterwahl". Abgeordnete müssen jedoch ihre Bedenken gegen Kandidaten äußern können, was ich übrigens auch getan habe. Meine Gründe habe ich an anderer Stelle hier auf abgeordnetenwatch.de dargelegt.
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Zweifelsohne gab es eine Kampagne gegen die Kandidatin für das Richteramt im Bundeverfassungsgericht. Meine Bedenken gegen die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf sind jedoch davon unabhängig.
Frau Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das bedauere ich sehr, gleichzeitig habe ich aber auch großen Respekt vor dieser Entscheidung.
Aus meiner Sicht hat sie ihre fachlichen Einschätzung stets schlüssig dargelegt, deshalb finde ich den Umgang mit ihr beschämend.
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
Frau Brosius-Gersdorf hatte ihre Kandidatur selbst zurückgezogen, um die Institution vor weiterer Polarisierung zu schützen – ein Schritt, der großen Respekt verdient.