Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind rechtlich möglich, auch wenn sie sich deutlich vom deutschen Strafrecht unterscheiden. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um präventive Sanktionen der EU-Außenpolitik.
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Sanktionen dienen in diesem Kontext außen- und sicherheitspolitischen Zielen und werden auf Basis entsprechender Beschlüsse und Verordnungen erlassen. Dabei ist vorgesehen, dass betroffene Personen Rechtsmittel einlegen und die Maßnahmen durch unabhängige Gerichte überprüfen lassen können.
Unabhängig davon, wie man einzelne Betroffene oder ihre journalistische Arbeit bewertet, geht es hierbei um eine aktuelle Entwicklung, die äußerst gefährlich ist: Wenn exekutive Maßnahmen ohne ausreichende rechtliche Kontrolle eingesetzt werden, entsteht ein Klima der Einschüchterung, das auch über die konkret Betroffenen hinaus wirkt und Selbstzensur befördern kann.
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte ist selbstverständlich auch für die Kinder von sanktionierten Einzelpersonen garantiert.
Für mich ist klar: Deutsche Infrastruktur darf nicht zur Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges beitragen.