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Nyke Slawik
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Frage von Hubertus S. •

Was tun Sie, um die garantierten Grund- und Menschenrechte der drei Kinder des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu gewährleisten und ihre Existenzgrundlage zu schützen?

Ich kontaktiere Sie in Ihrer Eigenschaft als Obfrau des Ausschusses für Bildung, Familie etc.

Minderjährige Kinder behalten in Deutschland uneingeschränkt ihre Grund- und Menschenrechte, auch wenn ein Elternteil von EU-Sanktionen betroffen ist. Das sind Art. 1 GG: Menschenwürde ist unantastbar, Art. 2 GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 6 GG: besonderer Schutz von Familie und Kindern; außerdem aus der United Nations-Kinderrechtskonvention Recht auf Überleben und Entwicklung, Recht auf angemessenen Lebensstandard, Recht auf Gesundheit, Bildung, Versorgung; ferner aus der EU-Grundrechtecharta: Schutz des Kindeswohls, soziale Unterstützung, Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen.

Doğrus Kinder sind durch das rigide EU-Sanktionsregime und die Kontensperrungen massiv in ihren Menschenrechten bedroht!

www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407

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