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Nyke Slawik
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Frage von Hubertus S. •

Was tun Sie, um die garantierten Grund- und Menschenrechte der drei Kinder des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu gewährleisten und ihre Existenzgrundlage zu schützen?

Ich kontaktiere Sie in Ihrer Eigenschaft als Obfrau des Ausschusses für Bildung, Familie etc.

Minderjährige Kinder behalten in Deutschland uneingeschränkt ihre Grund- und Menschenrechte, auch wenn ein Elternteil von EU-Sanktionen betroffen ist. Das sind Art. 1 GG: Menschenwürde ist unantastbar, Art. 2 GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 6 GG: besonderer Schutz von Familie und Kindern; außerdem aus der United Nations-Kinderrechtskonvention Recht auf Überleben und Entwicklung, Recht auf angemessenen Lebensstandard, Recht auf Gesundheit, Bildung, Versorgung; ferner aus der EU-Grundrechtecharta: Schutz des Kindeswohls, soziale Unterstützung, Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen.

Doğrus Kinder sind durch das rigide EU-Sanktionsregime und die Kontensperrungen massiv in ihren Menschenrechten bedroht!

www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag H. S.,

vielen Dank für ihre Frage.

Das von Ihnen angesprochene Sanktionsregime wurde angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands geschaffen. Die Begründungen der Sanktionierungen sind grundsätzlich in den EU-Rechtstexten öffentlich einsehbar, als Abgeordnete des Deutschen Bundestages möchte ich diese nicht inhaltlich bewerten.

Die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte ist selbstverständlich auch für die Kinder von sanktionierten Einzelpersonen garantiert. Deshalb gibt es trotz „asset freeze“ die Möglichkeit, Ausgaben des täglichen Bedarfs sowie auch Kosten für die rechtliche Vertretung über Ausnahmegenehmigungen zu decken.

Freundliche Grüße,

Nyke Slawik MdB

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