Warum sperrt Deutschland nicht seinen Luftraum für Flüge, die mit dem Krieg der USA und Israels gegen den Iran in Verbindung stehen?
Die spanische Regierung hat Spaniens Luftraum für alle Flugzeuge gesperrt, die mit dem Krieg der USA und Israels gegen den Iran in Verbindung stehen, da der Angriff auf den Iran gegen das Völkerrecht verstoße: https://www.deutschlandfunk.de/spanien-sperrt-luftraum-fuer-militaerfluege-im-iran-krieg-102.html
Bundespräsident Steinmeier nannte den Angriff auf den Iran kürzlich ebenfalls völkerrechtswidrig: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/steinmeier-iran-krieg-102.html
Experten bezeichnen die US Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz als "Nervenzentrum" des Krieges gegen den Iran: https://www.msn.com/en-us/news/world/europe-is-quietly-playing-a-crucial-role-in-the-iran-war/ar-AA1Ze2SW
Die Bundesregierung leistet nach meinem Dafürhalten Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Deutschland agiert in einem sicherheitspolitisch hochgradig vernetzten Umfeld. Unsere Fähigkeit, auf internationale Konflikte gestaltend einzuwirken, hängt stets auch von der Kooperationsbereitschaft und den Entscheidungen unserer Partner ab.
Die jüngsten US-amerikanischen und israelischen Militärschläge gegen den Iran seit Ende Februar werden von den meisten Völkerrechtlern als Verstoß gegen das Gewaltverbot der VN-Charta und damit als völkerrechtswidrig bewertet. Ich teile diese Auffassung. Die Bundesregierung hat ihre Prüfung hierzu noch nicht abgeschlossen. Sollte die Bundesregierung, wie die meisten Völkerrechtler und der Bundespräsident ebenfalls zu der Einschätzung kommen, dass der Krieg gegen den Iran völkerrechtswidrig ist, müsste sie prüfen, ob Überflugrechte eingeschränkt bzw. die Nutzung von US-Standorten in Deutschland weiter zulässig wären. Die Nutzung der US-Militärbasen in Deutschland unterliegt den geltenden Stationierungsabkommen. Eine Sperrung seines Luftraums müsste rechtlich belastbar begründen werden. Gegebenenfalls hätten Gerichte hierzu das letzte Wort.
In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 19. März 2026 wird darauf hingewiesen, dass Staaten, die Beihilfe zu einer völkerrechtswidrigen Haupttat leisten, nur insoweit verantwortlich sind, wie sich ihr „Beitrag in der Völkerrechtsverletzung niedergeschlagen hat“. Eine weitere Voraussetzung seien „Kenntnis der Umstände der völkerrechtswidrigen Handlung“. Wie detailliert diese Kenntnisse sein müssen, bleibt offen. Völkerrecht ist und bleibt der zentrale Maßstab deutscher Außenpolitik.
Zugleich zwingt die Realität internationaler Politik immer wieder zu schwierigen Abwägungen. Diese Komplexität offen anzusprechen, ohne sie zu beschönigen, ist mir wichtig. Für mich ist jedoch klar: Deutsche Infrastruktur darf nicht zur Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

