Wie kann es sein, dass Menschen von der EU ohne rechtsstaatliche Grundlage sanktioniert werden?
Sehr geeehrte Herr McAllister,
Seit letztem Jahr wird u.a. der Journalist Hüyesin Dogru von der EU sanktioniert, seine Bankkonten sind eingefroren. Es gibt keine Anklage, keine Möglichkeit aus dieser Situation zu kommen. Die EU behauptet, ihm stünde frei dagegen zu klagen, er hat aber keinen Zugriff auf Geldmittel, um einen Anwalt zu bezahlen, jeder, der ihn pro bono unterstützt, ist bedroht, selbst mit diesen Sanktionen belegt zu werden. Er hat zwei kleine Kinder und eine Frau, deren Konten nun auch eingefroren wurden, weil sie ihren Mann unterstützt (sie hat das Familienauto KfZ-versichert). Wie sind solche Maßnahmen mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. März.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten handeln bei Sanktionsmaßnahmen grundsätzlich auf der Grundlage klar definierter rechtlicher Rahmenbedingungen. Diese orientieren sich an den rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere an der Bindung staatlichen Handelns an Gesetz und Recht sowie an der Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung.
Sanktionen dienen in diesem Kontext außen- und sicherheitspolitischen Zielen und werden auf Basis entsprechender Beschlüsse und Verordnungen erlassen. Dabei ist vorgesehen, dass betroffene Personen Rechtsmittel einlegen und die Maßnahmen durch unabhängige Gerichte überprüfen lassen können.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister

