Antwort 02.05.2025 von Helge Lindh SPD
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ich habe Verständnis für Ihre Frage und kann Ihre Sorgen nachempfinden. Viel zu lange dauert dieser Krieg Russlands gegen die Ukraine.
Zu Steuerfälllen kann ich keine Stellung nehmen
Selbstverständlich stimme ich für den Koalitionsvertrag.
Es ist leider nicht verständlich, was Ihre Frage ist, da Sie zwei verschiedene Dinge miteinander vermischen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Herstellerverantwortung ein wichtiger Bestandteil der Kommunalabwasserrichtlinie ist, der das Verursacherprinzip sinnvoll umsetzt