Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Die medizinische Versorgung gehört für uns in der SPD ganz klar in die öffentliche Hand.
Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen sollte in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt
Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl an der Allgemeinheit, der in unserem Rechtsstaat direkt und spürbar sanktioniert werden muss.
Sie haben Recht, die Cum-Ex- sowie die Cum-Cum-Skandale bedürfen einer weitreichenden Aufklärung und alle Beteiligten müssen bestraft werden.