Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
hinter dem Wunsch der Wiedereinführung von G9 am Gymnasium steht häufig der Wunsch nach mehr Zeit und weniger Druck auf Schüler*innen.
Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen
Die humanitäre Lage an der Grenze zwischen Polen und Belarus ist sehr besorgniserregend. Den Menschen, die noch immer auf belarussischer Seite im Grenzgebiet festsitzen, muss Hilfe zukommen
Daraus geht hervor, dass die Expertengruppe der Partei empfiehlt, eine Bewaffnung von Drohnen nicht mehr grundsätzlich auszuschließen. Es müssten aber harte und verbindliche Bedingungen gelten: