Die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages haben diesem Gesetzentwurf zugestimmt – auch ich.
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Nach Abwägung dieser unterschiedlichen Aspekte habe ich mich, wie Sie möglicherweise schon auf anderem Wege zur Kenntnis genommen haben, am Ende entschieden, gegen die am 7. April zur Abstimmung vorgelegten Vorschläge für eine allgemeinen Corona-Impflicht zu stimmen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Grundrechtseingriff, der zur Bekämpfung der Pandemie jedoch nötig und verhältnismäßig ist.
Ja zum damaligen Zeitpunkt der Debatte war es richtig für eine Impfplicht einzutreten, da die Gefahr durch Corona sehr groß war.
Aufgrund der fachlichen Zuständigkeit empfehlen wir, diese Frage direkt an das Bundesfinanzministerium zu stellen und sich an die Kolleginnen und Kollegen unter buergerreferat@bmf.bund.de zu wenden.
Während der COVID19-Pandemie haben die Bundesregierung und die Landesregierungen eine Vielzahl an schweren Entscheidungen treffen müssen, die in konkreten Situationen und nach vielschichtiger politischer und wissenschaftlicher Bewertung als notwendig erachtet wurden