Antwort 19.06.2023 von Bernd Rützel SPD
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung. Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist.
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung. Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist.
Die Mobilitätswende ist im Saarland keine Zukunftsvision mehr. Für jeden Schritt, den wir Richtung Mobilität der Zukunft gehen, haben wir das passende Programm.
Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung nach SGB II wird nicht zwischen der Nationalität der Antragsteller unterschieden
So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten, den wir in dieser Legislaturperiode sukzessive umsetzen werden.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion und im Finanzministerium sind im Gespräch mit unseren Koalitionspartnern, um hier Verbesserungen zu erreichen