Meine Fraktion behält fortwährend im Blick, ob der geltende Rechtsrahmen ausreicht, um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
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Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.
Es gibt aus meiner Sicht durchaus Gründe die dafür sprechen, die vor allem hinsichtlich der Unfallgefährdung, hinsichtlich des "Fahrflusses", aber auch hinsichtlich des einzusparenden Treibstoffes/Klimaschutz liegen.
Es muss noch viel Kraft und Engagement in die breite Umsetzung der Qualifikationsrahmen gesteckt werden.
Ihre Frage ist eine wertvolle fachliche Frage, die in meine Zuständigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat fällt
Gerne können Sie diese und weitere Fragen aus dem Bereich "Inneres", die mich in meiner Rolle als Parlamentarische Staatssekretärin ansprechen, an folgendes Kontaktformular richten: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html