
einfach abschaffen ist sicher nicht die Lösung der von Ihnen angesprochenen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn er hat eine gesetzlich, also vom Bundestag kontrollierte Aufgabe, der privatwirtschaftliche Sendeanstalten nicht nachkommen: Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.