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Maik Außendorf
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Frage von Engelbert Manfred M. •

Hallo, Herr Außendorf, was halten Sie von einer Kennzeichnungspflicht für Produkte der künstlichen Intelligenz? In welchen politischen Gremien ist darüber bisher schon einmal gesprochen worden?

Überall hört man von angeblichen Chancen, aber auch Gefahren der künstlichen Intelligenz. Hat es darüber schon einmal eine Debatte des Bundestags gegeben? Am wichtigsten wäre es m.E., wenn man die Akteure und potenziellen Profiteure der künstlichen Intelligenz scharf ins Auge fassen würde. Deshalb sollten Kontakte mit Vertretern der entsprechenden Konzerne dokumentiert und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Haben Sie diesbezüglich schon etwas unternommen?
Mit freundlichen Grüßen, Engelbert Manfred M.

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Antwort von
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Lieber Herr M.,

eine Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme ist in den Entwürfen zum AI Act enthalten. Jede Hochrisiko-KI muss auch ein CE-Kennzeichen als Nachweis anbringen, dass das System den rechtlichen Vorgaben entspricht (Konformitätsbewertungsverfahren).

Eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist auch in der Debatte im laufenden Trilog. Ein Ansatz wären Wasserzeichen oder verpflichtende Metadaten. Die Herausforderung wäre es dann, diese Pflicht effektiv umzusetzen - ein typisches Problem der Regulierung des globalen Internets. Als Grüne setzen wir uns außerdem für ein Transparenz-Register für KI in der öffentlichen Verwaltung ein. Wenn persönliche Daten mit KI verarbeitet werden, sollte dies gekennzeichnet werden.

Die Grüne Bundestagsfraktion tritt nicht erst seit dieser Legislatur für ein wirksames Lobbyregister ein, welches auch Kontakte von Abgeordneten mit Vertretern von Digitalkonzernen nachvollziehbar dokumentieren würde und nicht nur ein Adressbuch der Interessenvertretungen ist. Mit dem nun in erster Lesung im Bundestag bereits eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregisters gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung: u.a. soll nun klar ersichtlich sein, wer genau hinter Aufträgen zur Interessenvertretung steht und Finanzierungsquellen offengelegt werden. Am Dienstag, den 19.09.2023 gab es zum Thema eine öffentliche Anhörung im zuständigen Fachhausschuss: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-pa-geschaeftsordnung-lobbyregister-964844. Wir rechnen mit einem zeitnahen Abschluss des Gesetzesverfahren. Ich selbst veröffentliche meine Kontakte mit Interessensvertreter*innen auf meiner Homepage.

Viele Grüße,

Maik Außendorf

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