Antwort 21.02.2024 von Beatrix von Storch AfD
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Der mit Abstand wichtigste Pfeiler ist allerdings die direkte Kommunikation der Abgeordneten vor Ort.
Die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern.
Unser Ziel ist klar: Diagnosen müssen im Rahmen der Schule gestellt werden, nicht privat finanziert von den Eltern. Nachteilsausgleiche müssen im Sinne der Kinder sein.