Frage von Denis L. • 21.01.2024
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, warum erhalten Schüler/innen mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich bei Prüfungen, obwohl sie eine anerkannte Rechenstörung haben? Mit freundlichen Grüßen L.
Antwort ausstehend von Stefan Schwartze SPD