Sehr geehrter Herr L.,
die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern. Dort ist der Ansatzpunkt, einen Nachteilsausgleich umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler MdB