Antwort 28.02.2024 von Gordon Schnieder CDU
Die Zuschläge samt Höhe rechtfertigen sich aus der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht und knüpft nicht an der jeweiligen Leistung der Beamten an.
Die Zuschläge samt Höhe rechtfertigen sich aus der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht und knüpft nicht an der jeweiligen Leistung der Beamten an.
Verbotsverfahren müssen - so meine Auffassung - gerichtsfest sein, das muss natürlich geprüft werden.
Ich stehe zum Familienmodell aus Mann und Frau. Lassen wir die Kinder doch bitte selbst Erwachsen werden ohne diesen LSBTQ Hype!
aktuell kann ich Ihnen noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann und wie genau die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.
Trinkwasserverordnung und Wohnraumschutzgesetz